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Arbeitgebervorteile

Der Kreisjugendring München-Land (KJR) als Arbeitgeber

Dem KJR München-Land sind zufriedene und qualifizierte Mitarbeiter*innen sehr wichtig. Im Rahmen des Tarifvertrages ermöglichen wir deshalb eine Vielzahl von Zusatzleistungen.

Für die Mitarbeiter*innen des KJR München-Land gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD VKA). Damit genießen unsere Mitarbeiter*innen ein hohes Maß an arbeitsrechtlicher und sozialer Absicherung. Der KJR München-Land bietet positive und stabile Beschäftigungsverhältnisse. So werden keine sachgrundlos befristeten Verträge ausgestellt und Arbeitsverträge zum Schuljahresende nicht gekündigt.

Die aktive Beteiligung der Mitarbeiter*innen ist dem KJR München-Land sehr wichtig, was sich u. a. in vielen gemeinsam ausgehandelten Dienstvereinbarungen widerspiegelt.

Gelebte Partizipation zeigt sich im KJR München-Land durch diverse Mitgestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Gremien und Projekten, wie z. B. bei der durchgeführten Organisationsentwicklung.

Im KJR München-Land gibt es eine Personal- und Schwerbehindertenvertretung, eine innerbetriebliche Beschwerdestelle im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie ein Referat Diversity zur Förderung von Chancengleichheit.

Einarbeitung

Mit einer guten Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen wird ein wichtiger Grundstein für die fachliche und persönliche Integration gelegt. In unserem Einarbeitungskonzept sind die wesentlichen Elemente der Einarbeitung und Handlungsempfehlungen beschrieben. Der Einarbeitungsprozess im Team bzw. der Einrichtung wird durch einen einjährigen Onboardingprozess ergänzt. Ein Austausch zwischen erfahrenen und neuen Kolleg*innen ist in diesem Zusammenhang besonders wertvoll.

Fort- und Weiterbildungen/Supervision

Der KJR unterstützt die Entwicklung seiner Mitarbeiter*innen mit individuellen Fortbildungen, auch wenn sie nicht ausschließlich im betrieblichen Interesse liegen. In einer Dienstvereinbarung sind die geltenden Richtlinien hierfür festgelegt. Üblicherweise erfolgt die Fortbildungsplanung gemeinsam mit dem*der Vorgesetzten am Jahresanfang und wird dann durch den*die Mitarbeiter*in über ein Online-Modul beantragt. Der KJR legt weiterhin Wert darauf, dass seine Mitarbeiter*innen mit themenbezogener Supervision anfallende Konflikte aufarbeiten, bewältigen und dadurch die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit steigern. Die Supervision findet in der Regel als Team-Supervision statt. Auch hierzu gibt es eine Dienstvereinbarung.

IsarCard

Das IsarCard Job-Ticket kann als personengebundene Zeitkarte mit einer Laufzeit von jeweils zwölf Monaten erworben werden. Es wird gegenüber einem IsarCard Abo ein Rabatt von 5% gewährt.

Flexibilität

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir nach Möglichkeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung an. Der KJR ermöglicht es auf mehreren Stellen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig zu sein. Eine Kombination von mehreren Teilzeitstellen ist demnach möglich und kann individuell besprochen werden.

Home-Office

Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter*innen das arbeiten von zu Hause. Abhängig von Arbeitsbereich und Arbeitsfeld ist Homeoffice in unterschiedlichen Umfängen möglich.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Der KJR München-Land ist sich der Bedeutung betrieblicher Gesundheitsförderung bewusst. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten wollen wir die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen erhalten und fördern. Der KJR fördert fachlich angeleitete Bewegungs- und Gesundheitskurse mit einem steuerfreien Zuschuss von max. 200€ pro Jahr (bei Vollzeitbeschäftigten, sonst anteilig der Arbeitszeit).

Bezuschussung von Fitnessstudio und Fitnesskursen: EGYM Wellpass

Der KJR bezuschusst eine Wellpass-Mitgliedschaft für alle Kolleg*innen. Für monatlich 29 € können Mitarbeitende unbegrenzt Schwimmen, in Fitnessstudios gehen, Klettern, Yoga oder weitere Fitnesskurse besuchen. Deutschlandweit gibt es über 6.000 sportliche Angebote, die KJR-Mitarbeitende mit einer Wellpass-Mitgliedschaft in Anspruch nehmen können. Mehr Infos gibt es hier.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch ist im § 26 TVöD geregelt. Der Urlaubsanspruch beträgt in einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ohne 5-Tage-Woche oder unterjähriger Einstellung verkürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Jahressonderzahlung

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe der Jahressonderzahlung ist abhängig von der Entgeltgruppe. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.

Leistungsorientierte Bezahlung

Im KJR München-Land gibt es eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB). LOB wird in Form einer Leistungsprämie gewährt. Dies ist eine einmalige Zahlung, die auf der Grundlage einer Zielvereinbarung erfolgt. Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt mit dem Gehalt für Dezember.

Betriebliche Altersvorsorge/VBL

Die betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) trägt dazu bei, die sogenannte Rentenlücke nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu verringern. Die VBL ist eine Zusatzversorgungskasse, von der Leistungen wie Betriebsrenten wegen Alters und Erwerbsminderung, sowie Hinterbliebenenrenten für Witwen und Waisen ausgezahlt werden. Eine Überleitung bzw. Anerkennung von Wartezeiten aus anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen ein Abkommen besteht, ist nach Antrag möglich.

Entgeltumwandlung im Rahmen der Altersvorsorge

Im KJR können Mitarbeiter*innen die Möglichkeit einer freiwilligen Entgeltumwandlung nutzen. Zur Durchführung der Entgeltumwandlung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen KJR und Arbeitnehmer*in erforderlich.

Vermögenswirksame Leistungen

Der KJR München-Land gewährt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65€/brutto für seine Mitarbeiter*innen in Vollzeit (Teilzeit gekürzt) im Monat.

Erweiterte Fürsorgeleistung für Tarifbeschäftigte (sog. Münchenzulage)

Der KJR München-Land gewährt eine Erweiterte Fürsorgeleistung an Tarifbeschäftigte sowie an Auszubildende und Praktikant*innen im Geltungsbereich des TVAöD und TVPöD, die in Einrichtungen des KJR München-Land im Landkreis München tätig sind.
Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c sowie S1 bis S15 erhalten monatlich brutto 270,00 Euro, Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 TVöD und S16 bis S18 monatlich brutto 135,00 Euro.
Auszubildende und Praktikant*innen im Geltungsbereich des TVAöD sowie des TVPöD erhalten die Zulage in Höhe von monatlich brutto 140,00 Euro. Dieser Betrag wird an die allgemeine Tarifentwicklung angepasst.

Zusätzlich erhalten Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 bzw. S 1 bis S 18 und die Auszubildenden und Praktikant*innen im Geltungsbereich des TVAöD und des TVPöD monatlich brutto 50,00 € für jedes Kind für das Ihnen selbst Kindergeld nach deutschem Recht ausgezahlt wird. Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 und EG 15 erhalten monatlich brutto 25,00 € pro Kind für das Sie selbst Kindergeld beziehen.

Teilzeitkräfte erhalten die Zulagen (auch die Zulagen für Kinder) im entsprechenden Verhältnis ihrer persönlichen Arbeitszeit.

Corporate Benefits

Unsere Mitarbeitenden profitieren von unserer Kooperation mit Corporate Benefits. Über das Online-Portal stellen Anbieter ihre Produkte und Dienstleistungen für unsere Mitarbeitenden mit deutlichen Preisnachlässen zur Verfügung. Die Nutzung der Mitarbeiterrabatte ist selbstverständlich kostenfrei und anonym.


Der KJR gehört zu den Unterzeichner*innen der Charta der Vielfalt, zu der mittlerweile über 2800 Organisationen aus dem Profit- und Nonprofit-Bereich dazuzählen.

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Kontakt

Kreisjugendring München- Land
Geschäftsstelle
Burgweg 10
82049 Pullach
Tel.: 089/744140-0
Fax: 089/744140-33
E-Mail: info@kjr-ml.de
Öffnungszeiten: Mo - Do: 9:00 - 12:30 und 13:15 – 16:00
Fr: 9:00 – 12:30 und 13:15 – 14:00

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