Herzlich Willkommen beim Kreisjugendring München-Land!
Es freut uns, dass Sie den Weg auf unsere Seite der Stellenangebote gefunden haben.
Unsere Angebote für und mit Kindern und Jugendlichen werden in den Städten und Gemeinden im Landkreis stark nachgefragt, so dass wir immer wieder zahlreiche interessante Stellenangebote im öffentlichen Dienst anbieten können. Neben Vollzeitstellen, bieten wir auch zahlreiche Teilzeitstellen, Stellenkombinationen und Mini-Jobs an.
Um diese hochwertigen Angebote zu entwickeln und umzusetzen, bedarf es Ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikation – sowohl im pädagogischen Bereich, als auch im Service, der Verwaltung und im Management.
Wir sind der Überzeugung, dass motivierte und gut begleitete Kolleg*innen, die sich in der Arbeit wohl fühlen, unserem Auftrag am besten gerecht werden können. So bieten wir neben vielen spannenden Aufgaben im jeweiligen Arbeitsfeld zahlreiche motivierende Maßnahmen für unsere Kolleg*innen.
Wir freuen uns, wenn Sie eine oder mehrere Stellen ansprechen und wir bald von Ihnen lesen oder hören.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Menschen mit Behinderung können sich bei Fragen gerne an die Schwerbehindertenvertretung (sbv@kjr-ml.de) wenden.
Herzliche Grüße
Marcus Fink
Geschäftsführung Kreisjugendring München-Land
Kreisjugendring München-Land (KJR) als Arbeitgeber
Dem KJR München-Land sind zufriedene und qualifizierte Mitarbeiter*innen sehr wichtig. Im Rahmen des Tarifvertrages ermöglichen wir deshalb eine Vielzahl von Zusatzleistungen.
Für die Mitarbeiter*innen des KJR München-Land gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD VKA). Damit genießen unsere Mitarbeiter*innen ein hohes Maß an arbeitsrechtlicher und sozialer Absicherung. Der KJR München-Land bietet positive und stabile Beschäftigungsverhältnisse. So werden keine sachgrundlos befristeten Verträge ausgestellt und Arbeitsverträge zum Schuljahresende nicht gekündigt.
Die aktive Beteiligung der Mitarbeiter*innen ist dem KJR München-Land sehr wichtig, was sich u. a. in vielen gemeinsam ausgehandelten Dienstvereinbarungen widerspiegelt.
Gelebte Partizipation zeigt sich im KJR München-Land durch diverse Mitgestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Gremien und Projekten, wie z.B. bei der durchgeführten Organisationsentwicklung.
Im KJR München-Land gibt es eine Personal- und Schwerbehindertenvertretung, eine innerbetriebliche Beschwerdestelle im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie ein Referat Diversity zur Förderung von Chancengleichheit.
Einarbeitung
Mit einer guten Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen wird ein wichtiger Grundstein für die fachliche und persönliche Integration gelegt. In unserem Einarbeitungskonzept sind die wesentlichen Elemente der Einarbeitung und Handlungsempfehlungen beschrieben.
Fort- und Weiterbildungen / Supervision
Der KJR unterstützt die Entwicklung seiner Mitarbeiter*innen mit individuellen Fortbildungen, auch wenn sie nicht ausschließlich im betrieblichen Interesse liegen. In einer Dienstvereinbarung sind die geltenden Richtlinien hierfür festgelegt. Üblicherweise erfolgt die Fortbildungsplanung gemeinsam mit dem*der Vorgesetzten am Jahresanfang und wird dann durch den*die Mitarbeiter*in über ein Online-Modul beantragt. Der KJR legt weiterhin Wert darauf, dass seine Mitarbeiter*innen mit themenbezogener Supervision die Effektivität ihrer Arbeit für den KJR steigern, die Qualität dafür weiterentwickeln und vor allem anfallende Konflikte aufarbeiten und bewältigen. Die Supervision findet in der Regel als Team-Supervision statt. Auch hierzu gibt es eine Dienstvereinbarung.
IsarCard
Das IsarCardJob-Ticket kann als personengebundene Zeitkarte mit einer Laufzeit von jeweils zwölf Monaten erworben werden. Es wird gegenüber einem IsarCardAbo ein Rabatt von 5% gewährt.
Flexibilität
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir nach Möglichkeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung an. Der KJR ermöglicht es auf mehreren Stellen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig zu sein.
Home-Office
Mitarbeiter*innen können abhängig vom Arbeitsbereich regulär bis zu zwei Arbeitstage pro Woche mittels Kommunikationstechnik außerhalb der Dienststelle in den eigenen Wohnräumen Telearbeit leisten.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Der KJR München-Land ist sich der Bedeutung betrieblicher Gesundheitsförderung bewusst. Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten wollen wir die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen erhalten und fördern. Der KJR fördert fachlich angeleitete Bewegungs- und Gesundheitskurse mit einem steuerfreien Zuschuss von max. 200€ pro Jahr (bei Vollzeitbeschäftigten, sonst anteilig der Arbeitszeit).
Urlaub
Der Urlaubsanspruch ist im § 26 TVöD geregelt. Der Urlaubsanspruch beträgt in einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ohne 5-Tage-Woche oder unterjähriger Einstellung verkürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Jahressonderzahlung
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe der Jahressonderzahlung ist abhängig von der Entgeltgruppe. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.
Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
Im KJR München-Land gibt es eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB). LOB wird in Form einer Leistungsprämie gewährt. Dies ist eine einmalige Zahlung, die auf der Grundlage einer Zielvereinbarung erfolgt. Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt mit dem Gehalt für Dezember.
Betriebliche Altersvorsorge / VBL
Die betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) trägt dazu bei, die sogenannte Rentenlücke nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu verringern. Die VBL ist eine Zusatzversorgungskasse von der Leistungen wie Betriebsrenten wegen Alters und Erwerbsminderung, sowie Hinterbliebenenrenten für Witwen und Waisen ausgezahlt werden. Eine Überleitung bzw. Anerkennung von Wartezeiten aus anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen ein Abkommen besteht, ist nach Antrag möglich.
Entgeltumwandlung im Rahmen der Altersvorsorge
Im KJR können Mitarbeiter*innen die Möglichkeit einer freiwilligen Entgeltumwandlung nutzen. Zur Durchführung der Entgeltumwandlung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen KJR und Arbeitnehmer*in erforderlich.
Vermögenswirksame Leistungen
Der KJR München-Land gewährt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65€/brutto für seine Mitarbeiter*innen in Vollzeit (Teilzeit gekürzt) im Monat.
Ballungsraumzulage
Die Mitarbeiter*innen des KJR München-Land erhalten eine ergänzende Leistung, wenn sie im Ballungsraum München ihren Hauptwohnsitz haben und das Einkommen unterhalb eines Grenzbetrages liegt. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter*innen mit Kindern, die selbst Kindergeld über die Bundesagentur für Arbeit beziehen, eine ergänzende Leistung für jedes Kind. Auch hier muss das Einkommen unterhalb eines Grenzbetrages liegen.
Der KJR gehört zu den Unterzeichner*innen der Charta der Vielfalt, zu der mittlerweile über 2800 Organisationen aus dem Profit- und Nonprofit-Bereich dazuzählen.