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Kindeswohlgefährdung §8A und Prävention

Pädagogischer Auftrag der KJR Mitarbeitenden – und der Sozialarbeitenden generell – ist es, Kinder & Jugendliche und ihre Bedürfnisse wahrzunehmen, ihnen zuzuhören, sie ernst zu nehmen und ihr Recht auf Beteiligung umzusetzen. Dafür braucht es Aufmerksamkeit, Engagement und Beharrlichkeit. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind alle Mitarbeitenden des Kreisjugendring München-Land nach §8a SGB VIII verpflichtet, diesen ernst zu nehmen und ihm nachzugehen.

Bei der Einschätzung der Anhaltspunkte stehen Simone Beck und Vroni Dietl als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (ISEF) zur Verfügung.

Außerdem bieten sie Unterstützung bei folgenden Aufgaben:

  • Kontaktperson bei allen Fragen und Anliegen zum Thema Kinderschutz und Prävention Gewalt
  • Koordination und Unterstützung bei der Umsetzung des Maßnahmenpaketes „Prävention sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“
  • Materialien zur Verfügung stellen (Maßnahmenpaket, Verhaltenskodex, Infoblätter, …)

Download „Maßahmenpaket sexualisierte Gewalt“

Download „Handbuch Kinderschutz“

Download „Kinderschutz Meldekette und Handlungsleitfaden“

Download „Begleitflyer Meldekette“

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Ansprechpartner*innen

Tel.: 0151 422 18 396

SIMONE BECK
Kindeswohlgefährdung nach §8a und Prävention Gewalt
s.beck@kjr-ml.de

VRONI DIETL
Kindeswohlgefährdung nach §8a
v.dietl@kjr-ml.de

Kontakt

Kreisjugendring München- Land
Geschäftsstelle
Burgweg 10
82049 Pullach
Tel.: 089/744140-0
Fax: 089/744140-33
E-Mail: info@kjr-ml.de
Öffnungszeiten: Mo - Do: 9:00 - 12:30 und 13:15 – 16:00
Fr: 9:00 – 12:30 und 13:15 – 14:00

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