Zum 1. Januar 2023 treten unsere neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München in Kraft. Im Zuge der Überarbeitung wurden die Richtlinien an die aktuellen Entwicklungen angepasst und weiterentwickelt.
Ganz neu sind die Förderbereiche 1.3 Verwaltungskostenpauschale, der Verbände bei der Abdeckung laufender Verwaltungskosten unterstützt und 3.8 Besondere Projekte, in dessen Rahmen Maßnahmen und Projekte mit besonderen Merkmalen, bzw. innovativen Ansätzen förderbar sind. Veränderungen gibt es in den Bereichen 1.2 Betriebszuschüsse für Jugendräume. Für die Betriebszuschüse wurde eine neue Matrix als Berechnungsgrundlage eingeführt. Weitere Veränderungen gibt es bei 3.3 Internationale Jugendbegegnungen (Anhebung der Zuschusssätze, sowie Erleichterungen bei Mindestteilnehmer*innenzahl, Dauer und Betreuer*innenverhältnis) und im Bereich 3.5 Schulfahrten (Anhebung des Fördersatzes).
Im Rahmen des Förderbereiches 3.6. Landkreis-Rabatt, wurde zudem das Walchenseecamp aufgenommen.
Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München (gültig ab 1.1.2023)
Alle Zuschussrichtlinien auf einen Blick
Newsletter
Aktuelle Infos rund um die Jugendverbandsarbeit findet ihr in unserem Newsletter.
Digitales Zuschussportal
Ab sofort können Anträge digital über www.kjr-zuschuss.de beantragt werden. Mehr Infos zur Nutzung des Portals findet ihr unter Hilfe & FAQs.