Der Kreisjugendring München-Land (KJR) versorgt seine Mitarbeitenden mit aktualisierten und umfassenden Infomaterialien rund um die Themen Kinderschutz und Prävention.
Pädagogischer Auftrag der KJR-Mitarbeitenden – und der Sozialarbeitenden generell – ist es, Kinder und Jugendliche und ihre Bedürfnisse wahrzunehmen, ihnen zuzuhören, sie ernst zu nehmen und ihr Recht auf Beteiligung umzusetzen. Dafür braucht es Aufmerksamkeit, Engagement und Beharrlichkeit. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind alle Mitarbeitenden nach § 8a SGB VIII verpflichtet, diesen ernst zu nehmen und ihm nachzugehen.
Zur Unterstützung erhielten nun alle KJR-Einrichtungen im Landkreis München eine Infobox rund um das Thema Kinderschutz. Darin befindet sich auch die aktualisierte und bearbeitete 2. Auflage des „Handbuch Kinderschutz § 8a SGB VIII“. Die 42-seitige Broschüre beleuchtet neben der Bedeutung des § 8a für die Kinder- und Jugendarbeit, Anzeichen und Formen der Kindeswohlgefährdung sowie Sonderfälle. Zudem werden notwendige Handlungsabläufe dargestellt, die den Mitarbeiter*innen Handlungssicherheit vermitteln. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter*innen an den Schulen und in den Jugendfreizeitstätten in der Box das sogenannte „Maßnahmenpaket Prävention sexualisierte Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“ sowie einen übersichtlich gestalteten Handlungsleitfaden. Flyer von der Interventionsstelle ILM und der Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle KIBS runden das Paket ab.
Das Handbuch Kinderschutz sowie alle Materialen des KJR stehen Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit auch online hier zur Verfügung.