Im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist festgeschrieben, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden dazu verpflichtet sind, freie Träger der Jugendhilfe wie den Kreisjugendring München-Land zu unterstützen.
Der Gesetzgeber will durch seine Regelungen gewährleisten, dass jungen Menschen die erforderlichen Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck hat der Landkreis München (www.landkreis-muenchen.de) mit dem KJR einen Grundlagenvertrag geschlossen.
Im Landkreis München leben derzeit 340 003 Menschen (Stand: 31.12.2015) in insgesamt 27 Gemeinden und zwei Städten. 28% davon sind zwischen sechs und 27 Jahre alt. Es wird von einem Bevölkerungszuwachs von 40.000 Menschen mehr im Landkreis bis 2034 ausgegangen.
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Auf einen Blick: Der Landkreis München in Grafiken und Zahlen