Die Jugendleiter*in-Card (Juleica)
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica:
Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren findet ihr auf der Homepage des BJR. Informationen zur Juleica in Leichter Sprache gibt es hier.
Hier geht’s direkt zum Online-Antragsverfahren.
Aus- und Fortbildungsangebote
Weitere Aus- und Fortbildungsangebote für Jugendleiter*innen und Jugendgruppen
- Kreisjugendring München-Stadt: https://jugendverbaende-muenchen.de/webseminare-events/
- Bundesweite Fortbildungsangebote rund um die Juleica: www.juleica-ausbildung.de
Pauschaler Auslagenersatz (Jugendleiterpauschale) für ehrenamtliche Jugendleiter*innen:
Im Landkreis München ehrenamtlich aktive Jugendleiter*innen, die eine gültige Juleica besitzen, können beim Kreisjugendring München-Land den pauschalen Auslagenersatz für Jugendleiter*innen (Jugendleiterpauschale) beantragen.
Der pauschale Auslagenersatz soll ehrenamtliche Jugendleiter*innen zumindest teilweise von den Aufwendungen entlasten, die ihnen bei ihrer unentgeltlich ausgeübten Tätigkeit in der Jugendarbeit entstehen.
Die Anträge sind unbedingt bis zum 01.11. eines jeden Jahres bei uns einzureichen. Die Antragstellung kann ganz einfach online über unser KJR Zuschussportal erfolgen.
Bayerische Ehrenamtskarte
Alle Inhaber*innen der Juleica können außerdem die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinauswirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugutekommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
Weitere Infos und Beantragung direkt beim Landratsamt München.