Die Jugendleiter*in-Card (Juleica)
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica:
Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren findet ihr auf der Homepage des BJR. Informationen zur Juleica in Leichter Sprache gibt es hier.
Hier geht’s direkt zum Online-Antragsverfahren.
Aktuelle Informationen des BJR zu Corona- Ausnahmeregelungen für die Juleica:
Für die Juleica wurde ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2021 festgelegt, um Auswirkungen der Corona-Pandemie gerecht zu werden.
Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ablaufen (auch automatisch verlängerte Karten aus 2020) gilt:
Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karte individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit.
Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist.
Eine weitere automatische Verlängerung ist bisher nicht vorgesehen.
Grundausbildung
Die Regelung 2020 wird weiter umgesetzt. Für 2021 gilt entsprechend:
- Grundausbildungen in Bayern können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenzanteil ist notwendig, dieser muss mindestens 1/3 der Juleica-Ausbildung umfassen (bei 34 Stunden sind dies 12 Stunden).
- Es gibt keine Vorgabe, welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt werden können, dies liegt in der fachlichen Entscheidung des jeweiligen Trägers und soll die notwendige Flexibilität geben.
- Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
- Auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie kein 1.- Hilfe – Kurs besucht werden kann, kann trotzdem eine Juleica beantragt werden. Hierbei soll dann durch den freien Träger die Gültigkeit auf 18 Monate (statt normal 37 Monate) gesetzt werden. Bei der ersten Verlängerung nach 18 Monaten muss dann der 1.- Hilfe – Kurs nachgewiesen werden, ein weiterer Fortbildungskurs darüber hinaus ist nicht notwendig. Die Gültigkeit der zweiten Karte beträgt dann die regulären 37 Monate.
Verlängerungsausbildung
Die Regelung 2020 wird weiter umgesetzt. Für 2021 gilt entsprechend:
- Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.
- Es ist möglich verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Die Fortbildungen müssen wie bislang auch alle Inhalte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Jugendhilfe beinhalten.
- Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
- Zusätzlich wird empfohlen, dass auch Verlängerungsschulungen anerkannt werden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht innerhalb der Gültigkeit bzw. in bisher vorgesehenen Fristen absolviert werden konnten.
Aus- und Fortbildungsangebote
Weitere Aus- und Fortbildungsangebote für Jugendleiter*innen und Jugendgruppen
- Kreisjugendring München-Stadt: https://jugendverbaende-muenchen.de/webseminare-events/
- Bundesweite Fortbildungsangebote rund um die Juleica: www.juleica-ausbildung.de
Pauschaler Auslagenersatz (Jugendleiterpauschale) für ehrenamtliche Jugendleiter*innen:
Im Landkreis München ehrenamtlich aktive Jugendleiter*innen, die eine gültige Juleica besitzen, können beim Kreisjugendring München-Land den pauschalen Auslagenersatz für Jugendleiter*innen (Jugendleiterpauschale) beantragen.
Der pauschale Auslagenersatz soll ehrenamtliche Jugendleiter*innen zumindest teilweise von den Aufwendungen entlasten, die ihnen bei ihrer unentgeltlich ausgeübten Tätigkeit in der Jugendarbeit entstehen.
Die Anträge sind unbedingt bis zum 01.11. eines jeden Jahres bei uns einzureichen. Die Antragstellung kann ganz einfach online über unser KJR Zuschussportal erfolgen.
Bayerische Ehrenamtskarte
Alle Inhaber*innen der Juleica können außerdem die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinauswirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugutekommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
Weitere Infos und Beantragung direkt beim Landratsamt München.