Pädagogischer Auftrag der KJR Mitarbeitenden – und der Sozialarbeitenden generell – ist es, Kinder & Jugendliche und ihre Sorgen sowie Bedürfnisse wahrzunehmen, ihnen zuzuhören, sie ernst zu nehmen und ihr Recht auf Beteiligung umzusetzen. Dafür braucht es Aufmerksamkeit, Engagement und Beharrlichkeit. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind alle Mitarbeitenden des Kreisjugendring München-Land nach §8a SGB VIII verpflichtet, diesen ernst zu nehmen und ihm nachzugehen.
Bei die Einschätzung der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung stehen die Referentinnen für Kinderschutz und „insoweit erfahrene(n) Fachkräfte“ (ISEF) Iris Fladerer und Simone Beck beratend zur Verfügung.
Außerdem bieten sie Unterstützung bei Folgendem:
- Fragen und Anliegen zum Thema Kinderschutz und Prävention Gewalt
- Materialien zur Verfügung stellen (Handbuch Kinderschutz, Maßnahmenpaket,…)
- Koordination und Unterstützung bei der Umsetzung des Handlungsablaufs nach §8a SGB VIII und des Maßnahmepakets „Prävention sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“