Ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das u.a. im Sozialgesetzbuch VIII (SGB 8) seinen Ausdruck findet, ist die Jugendpartizipation, also die Möglichkeit der Teilhabe junger Menschen bei allen für sie wichtigen, sie betreffenden Entscheidungen.
Dies geht einher mit dem ebenso im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB 8) formulierten Anspruch an die Jugendarbeit, Angebote zu machen, durch die junge Menschen ihre Lebenswelt mitgestalten. Und da das Mitgestalten immer mit verschiedenen Fragen verbunden ist, wie zum Beispiel „Wie gestalten wir das?“ oder „Welche Folgen hat das?“, bleibt ein partizipatives Angebot ohne Mitbestimmung und Mitverantwortung unvollständig.
Teilhabe ist ein Mitgestaltungsprozess der gelingt, wenn er aufbereitet und begleitet wird, für und mit allen jungen Menschen. Wenn Jugendeinrichtungen, Schulen, Vereine und Verbände mit Bürgerinnen und Bürgern, der Gemeindeverwaltung und den Politiker*innen im Dialog sind, dann entsteht eine Kultur der Partizipation, die von verbindlichen Strukturen und festen Ansprechpartner*innen nachhaltig getragen wird.
Hier beginnt die Aufgabe der Kommunale Jugendpflege. Sie unterstützt die Gemeinden des Landkreises …
- bei der Schaffung eines vielfältigen Spektrums verbindlicher Beteiligungsstrukturen.
- bei der Etablierung fester Ansprechpersonen und Koordinierungsfunktionen.
- dabei, Entscheidungsanliegen und Entscheidungsräume jugendgerecht und transparent zu gestalten.
- die Selbstorganisation junger Menschen zur Gestaltung ihrer Anliegen zu unterstützen.