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Aktuelle Infos im Zuge der 12. BayIfSMV

Update vom 15.03.2021

Mit der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind außerschulische Bildungsangebote in Präsenzform gem. §20 BayIfSMV ab 15.03.2021 bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und den entsprechenden Hygienemaßnahmen zulässig. Eine Konkretisierung der Regelungen ist auf der BJR-Corona-Sonderseite zu finden.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit mit pädagogischer Begleitung kann demnach in vielen Tätigkeitsfeldern wieder geöffnet werden. Ausgeschlossen bleiben beispielsweise Veranstaltungen und Angebote mit Übernachtung. Digitale Jugendarbeit, mobile und hinausreichende Jugendarbeit sowie gruppenbezogene außerschulische Bildungsangebote in Präsenz können durchgeführt werden.

Der Schulbetrieb ist ab 15.03.2021 inzidenzabhängig (Informationen siehe Landkreis München). Angebote der Jugendsozialarbeit können für Schüler*innen im Wechsel-/Präsenzunterricht und in der Notbetreuung stattfinden. Schüler*innen, die im Wechsel-/Präsenzunterricht die Schulen besuchen, können an den Angeboten des Gebundenen und Offenen Ganztags sowie der Nachmittagsbetreuung freiwillig teilnehmen. Auch die Junge Integration ist unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte als außerschulisches Angebot wieder möglich.
Unsere Einrichtungen des Offenen und Gebundenen Ganztags und Nachmittagsbetreuung bieten entsprechend dem Bedarf vor Ort Notbetreuung. Hierzu finden sich weitere Informationen auf den Webseiten der Schulen vor Ort.

 

Corona- Sonderprojekt nach §13 SGB VIII

Auch über einem Inzidenzwert von 100 findet im Landkreis weiterhin das Corona- Sonderprojekt nach §13 SGB VIII statt, um Kinder und Jugendliche durch diese schwierige Zeit zu begleiten. Angebote im Rahmen des §13 SGB VIII dürfen unter strenger Einhaltung von Hygieneregeln in Eins-zu-Eins-Gesprächen oder mit Angehörigen eines Hausstands stattfinden. Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, können demnach auch in Präsenz Angebote wahrnehmen.

Dies trifft an Schulen auf die Angebote der Jugendsozialarbeit entsprechend den Maßgaben für Schulberatung und der Jungen Integration zu. Auch Jugendarbeitsangebote im Bereich aufsuchende und Mobile Jugendarbeit können zulässig sein, soweit die allgemeinen Regeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass derzeit neben eine*r Pädagog*in immer nur Angehörige eines Haustands teilnehmen dürfen.

Gleiches gilt für Beratungsgespräche und Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendarbeit, die vor allem für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen essentiell sind. Beratungsgespräche und pädagogische Angebote mit einer Person bzw. mit Angehörigen eines Hausstands können unter Einhaltung der Hygieneregeln auch in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfinden.

Mit diesen Öffnungsschritten können die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auch außerhalb von Schule endlich wieder stärker berücksichtigt werden. Teilhabe, Beziehungen und Begleitung mittels vorsichtiger Kontaktmöglichkeiten im Rahmen der Corona-Maßnahmen werden weiterhin ergänzt durch Angebote übers Telefon, per E-Mail oder Social Media. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und (digitalen) Angeboten unserer Einrichtungen gibt es auf den Webseiten und Social Media Kanälen der Einrichtungen.

 


Update vom 15.02.2021

Mit der aktualisierten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind außerschulische Bildungsangebote und damit Jugendarbeit in Präsenzform weiterhin bis zum 7. März 2021 untersagt. Schulische Angebote können laut der Bekanntmachung vom 12. Februar eingeschränkt im Wechselunterricht stattfinden.

Angebote im Rahmen des §13 SGB VIII dürfen unter strenger Einhaltung von Hygieneregeln in Eins-zu-Eins-Gesprächen oder mit Angehörigen eines Hausstands stattfinden. Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, können demnach auch in Präsenz Angebote wahrnehmen.

Dies trifft an Schulen auf die Angebote der Jugendsozialarbeit entsprechend den Maßgaben für Schulberatung und der Jungen Integration zu. Unsere Einrichtungen der Offenen und Gebundenen Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuung bieten entsprechend dem Bedarf vor Ort Notbetreuung, hierzu finden sich weitere Informationen auf den Webseiten der Schulen vor Ort. Die Angebote an Schulen werden auch im Rahmen des Wechselunterrichts durchgeführt.

Auch Jugendarbeitsangebote im Bereich aufsuchende und Mobile Jugendarbeit können zulässig sein, soweit die allgemeinen Regeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass derzeit neben eine*r Pädagog*in immer nur Angehörige eines Haustands teilnehmen dürfen.

Gleiches gilt für Beratungsgespräche und Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendarbeit, die vor allem für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen essentiell sind. Beratungsgespräche und pädagogische Angebote mit einer Person bzw. mit Angehörigen eines Hausstands können unter Einhaltung der Hygieneregeln auch in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfinden.

Unsere Kolleg*innen sind in erster Linie telefonisch, per E-Mail oder über Social Media für die Kinder- und Jugendlichen erreichbar. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und (digitalen) Angeboten unserer Einrichtungen gibt es auf den Webseiten und Social Media Kanälen der Einrichtungen.

 


Update vom 29.01.2021

Mit der aktualisierten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 28. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 75) geändert) sind schulische Angebote sowie außerschulische Bildungsangebote und damit Jugendarbeit in Präsenzform weiterhin bis zum 14. Februar 2021 untersagt.

Angebote im Rahmen des §13 SGB VIII dürfen unter strenger Einhaltung von Hygieneregeln in Eins-zu-Eins-Gesprächen oder mit Angehörigen eines Hausstands stattfinden. Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, können demnach auch in Präsenz Angebote wahrnehmen.

Dies trifft an Schulen auf die Angebote der Jugendsozialarbeit entsprechend den Maßgaben für Schulberatung und der Jungen Integration zu. Unsere Einrichtungen der Offenen und Gebundenen Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuung bieten entsprechend dem Bedarf vor Ort Notbetreuung, hierzu finden sich weitere Informationen auf den Webseiten der Schulen vor Ort.

Auch Jugendarbeitsangebote im Bereich aufsuchende und Mobile Jugendarbeit können zulässig sein, soweit die allgemeinen Regeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass derzeit neben eine*r Pädagog*in immer nur Angehörige eines Haustands teilnehmen dürfen.

Gleiches gilt für Beratungsgespräche und Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendarbeit, die vor allem für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen essentiell sind. Beratungsgespräche und pädagogische Angebote mit einer Person bzw. mit Angehörigen eines Hausstands können unter Einhaltung der Hygieneregeln auch in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfinden.

Unsere Kolleg*innen sind in erster Linie telefonisch, per E-Mail oder über Social Media für die Kinder- und Jugendlichen erreichbar. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und (digitalen) Angeboten unserer Einrichtungen gibt es auf den Webseiten und Social Media Kanälen der Einrichtungen.

 


Update vom 16.12.2020:

Mit der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind schulische Angebote sowie außerschulische Bildungsangebote und damit Jugendarbeit in Präsenzform weiterhin bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Einige Einrichtungen des Kreisjugendring München-Land sind über die Winterferien in der Regel geschlossen (alle Infos hierzu finden sich auf den Homepages der Einrichtungen), während den Öffnungszeiten gelten folgende Bestimmungen für unsere pädagogischen Angebote:

Angebote im Rahmen des §13 SGB VIII dürfen unter strenger Einhaltung von Hygieneregeln in Eins-zu-Eins-Gesprächen (also zwei Haushalte mit insgesamt max. 5 Personen) stattfinden. Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, können demnach auch in Präsenz Angebote wahrnehmen.

Dies trifft an Schulen auf die Angebote der Jugendsozialarbeit entsprechend den Maßgaben für Schulberatung und der Jungen Integration zu. Unsere Einrichtungen der Offenen und Gebundenen Ganztagsschulen sind in Einzelfällen zur Unterstützung der Notbetreuung geöffnet, hierzu finden sich weitere Informationen auf den Webseiten der Schulen vor Ort.

Auch Jugendarbeitsangebote im Bereich aufsuchende und Mobile Jugendarbeit können zulässig sein, soweit die allgemeinen Regeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass derzeit neben eine*r Pädagog*in immer nur max. 4 Angehörige eines Haustands ab 14 Jahren und beliebige viele darunter teilnehmen dürfen.

Gleiches gilt für Beratungsgespräche und Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendarbeit, die vor allem für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen essentiell sind. Die Öffnung der Jugendzentren kann demnach stattfinden, wenn die allgemeinen Regeln eingehalten werden, ein Offener Treff ist demnach nur sehr eingeschränkt möglich. Beratungsgespräche und pädagogische Angebote mit einer Person bzw. einem Hausstand können jedoch unter Einhaltung der Hygieneregeln im Jugendzentrum stattfinden. An Angeboten im Freien darf, wie auch im Innenraum, nur ein Hausstand teilnehmen.

Unsere Kolleg*innen sind durch die stark eingeschränkten Vorgaben für Präsenzangebote, in erster Linie telefonisch, per E-Mail oder über Social Media für die Kinder- und Jugendlichen erreichbar. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und (digitalen) Angeboten unserer Einrichtungen gibt es auf den Webseiten und Social Media Kanälen der Einrichtungen. Wir bitten auch um die Beachtung der eingeschränkten Öffnungszeiten bzw. Urlaubszeiten während den Weihnachtsferien.

 


Update vom 09.12.2020:

Nach Rücksprache des Bayerischen Jugendrings mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie Familie, Arbeit und Soziales zur 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind außerschulische Bildungsangebote und damit Jugendarbeit in Präsenzform weiterhin bis vermutlich 10. Januar 2021 untersagt.

Dennoch gibt es vorerst Ausnahmen, die auch die Einrichtungen des Kreisjugendring München-Land betreffen. So können zum Beispiel Jugendarbeitsangebote im Bereich aufsuchende und Mobile Jugendarbeit in Präsenz zulässig sein, soweit die allgemeinen Regeln (insbesondere § 3 Absatz 1 der 10. BayIfSMV) eingehalten werden. Das bedeutet, dass derzeit neben eine*r Pädagog*in immer nur max. 4 Angehörige eines Haustands ab 14 Jahren und beliebige viele darunter teilnehmen dürfen. Gleiches gilt für Beratungsgespräche und Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendarbeit, die vor allem für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen essentiell sind. Auch die Öffnung der Jugendzentren kann stattfinden, wenn die allgemeinen Regeln (insbesondere § 3 Absatz 1 der 10. BayIfSMV) eingehalten werden, ein Offener Treff ist demnach nur sehr eingeschränkt möglich. Beratungsgespräche und pädagogische Angebote mit einer Person bzw. einem Hausstand können jedoch unter Einhaltung der Hygieneregeln im Jugendzentrum stattfinden. An Angeboten im Freien dürfen, wie auch im Innenraum, nur ein Hausstand teilnehmen. To-Go-Angebote (z. B. Abholung von Adventstütchen) sind in der Regel nicht zulässig, dürfen aber unter strengen Auflagen laut Website des Bayerischen Jugendrings durchgeführt werden.

Detaillierte Informationen zu den Absprachen finden sich auf der Website des Bayerischen Jugendrings. Alle Informationen unserer Einrichtungen gibt es in Kürze auf den Webseiten der Einrichtungen vor Ort.

Unsere Kolleg*innen sind durch die stark eingeschränkten Vorgaben für Präsenzangebote, in erster Linie telefonisch, per E-Mail oder über Social Media für die Kinder- und Jugendlichen erreichbar. Alle Informationen zu digitalen Angeboten sind ebenso auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung zu finden.

Aktuell arbeiten wir landkreisweit an alternativen pädagogischen Angeboten, hierfür müssen aber noch Gespräche geführt und Infos abgewartet werden. Wir hoffen in Kürze (voraussichtlich Mitte nächster Woche) ein Update geben zu können.

 


Update vom 01.12.2020

Im Zuge der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden außerschulische Bildungsangebote und damit Jugendarbeit in Präsenzform ab 1. Dezember 2020 vorerst untersagt. Dies betrifft auch viele Einrichtungen des Kreisjugendring München-Land.

Unsere Einrichtungen der außerschulischen Bildung (allen voran die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Mobile Jugendarbeit und in Teilen die Junge Integration) bleiben zunächst geschlossen. Alle Informationen finden sich auf den Webseiten der Einrichtungen vor Ort.

Unsere Kolleg*innen sind jedoch weiterhin für die Kinder und Jugendlichen da und können telefonisch, per E-Mail oder über Social Media kontaktiert werden. Alle Informationen zu digitalen Angeboten sind ebenso auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung zu finden.

Aktuell arbeiten wir landkreisweit an alternativen pädagogischen Angeboten, hierfür müssen aber noch Gespräche geführt und Infos abgewartet werden. Wir hoffen in Kürze (voraussichtlich Mitte nächster Woche) ein Update geben zu können.

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Kontakt

Kreisjugendring München- Land
Geschäftsstelle
Burgweg 10
82049 Pullach
Tel.: 089/744140-0
Fax: 089/744140-33
E-Mail: info@kjr-ml.de
Öffnungszeiten: Mo - Do: 9:00 - 12:30 und 13:15 – 16:00
Fr: 9:00 – 12:30 und 13:15 – 14:00

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